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Neue Rodentizid-Vorschriften

Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Von der Permanentbeköderung zu Integrated Pest Management (IPM)

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Schädlingsbekämpfung in Deutschland verändern sich grundlegend. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass der präventive Einsatz von Rodentiziden künftig deutlich stärker eingeschränkt wird. Besonders betroffen sind Branchen mit hohen Hygiene- und Audit-Anforderungen wie Food, Logistik, Industrie und Property Management. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Dokumentation, Risikobewertung und Nachweisbarkeit. Wer frühzeitig handelt und auf moderne, datenbasierte Präventionsstrategien setzt, schafft die Grundlage für langfristige Compliance, Betriebssicherheit und Transparenz.

Seit 2018/2019

Neuzulassungen und Verlängerungen erfordern eine harmonisierte Fachinformation mit strengen Anwendungsbestimmungen und Risikominderungsmaßnahmen (RMM).

Bis 01.07.2024

Übergangsverlängerung bestehender Zulassungen im Rahmen des EU-weiten Verlängerungsverfahrens.

25.04.2026

Letztes Datum, an dem bestimmte Produkte für private Anwender auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen.

Bis 30.06.2026

Weitere Verlängerung laufender Zulassungen während der umfassenden Neubewertung durch ECHA und die Mitgliedstaaten.

22.10.2026


Letztes Datum, an dem vorhandene Bestände durch private Anwender verwendet werden dürfen.

Laufende Neubewertung (bis 2026)

Die zukünftigen Anwendungsbedingungen für antikoagulante Rodentizide werden derzeit im Rahmen eines EU-weiten Bewertungsverfahrens überprüft.

Erwartete Entwicklung (Ab 2026)

Es zeichnet sich eine stärkere Einschränkung der Anwendung ab, insbesondere eine engere Bindung an geschulte Anwender sowie erhöhte Anforderungen an Dokumentation und Risikobewertung.

Mittelfristig (nach Abschluss der Neubewertung)

Es wird erwartet, dass die präventive Dauerbeköderung weiter eingeschränkt wird, der Einsatz stärker an einen nachgewiesenen Befall gebunden wird und strengere Umweltund Anwendungsauflagen gelten.

Langfristig (ohne festes Datum)

Antikoagulanzien gelten als „zu ersetzende Wirkstoffe“ und werden perspektivisch weiter eingeschränkt oder durch alternative Verfahren ersetzt.

Was verändert sich durch die möglichen Gesetzesänderungen?

Die laufende Neubewertung antikoagulanter Rodentizide auf EU-Ebene führt zu einem klaren regulatorischen Wandel. Die klassische Permanentbeköderung ohne akuten Befall gerät zunehmend unter Druck und könnte künftig nur noch stark eingeschränkt zulässig sein. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Unternehmen erheblich: Der Einsatz chemischer Mittel muss dokumentiert, fachlich begründet und im Rahmen einer nachvollziehbaren Risikobewertung abgesichert werden.

Darüber hinaus dürfen bestimmte Rodentizide künftig ausschließlich durch geschulte Fachkräfte eingesetzt werden. Unternehmen stehen damit vor der Herausforderung, ihre bisherigen Prozesse anzupassen und gleichzeitig Audit-Sicherheit sowie operative Kontinuität sicherzustellen. Besonders in regulierten Branchen entsteht dadurch ein erheblicher Handlungsdruck.

Der neue Standard

Integrated Pest Management (IPM) entwickelt sich zunehmend zum neuen Standard in der modernen Schädlingsbekämpfung. Statt ausschließlich auf chemische Bekämpfung zu setzen, kombiniert IPM präventive Maßnahmen, kontinuierliches Monitoring und gezielte Interventionen. Hygiene, bauliche Schutzmaßnahmen und digitale Überwachungssysteme bilden dabei die Grundlage einer nachhaltigen Strategie. Chemische Mittel kommen nur noch dann zum Einsatz, wenn sie fachlich notwendig und nachvollziehbar begründet sind.

Für Unternehmen bedeutet das mehr Transparenz, bessere Kontrolle und eine höhere Compliance-Sicherheit. Gleichzeitig ermöglicht IPM eine frühzeitige Erkennung von Risiken und reduziert langfristig operative Störungen, Auditabweichungen und Reputationsrisiken.

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Technical Advisor

r.hohnholz@ews-group.com
+49 1706 992809

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